Claudio Zanetti 

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Die Sache mit dem Völkerrecht

Bloged in Rechtsstaat, Staat und Demokratie von Claudio Zanetti Freitag April 2, 2010

„Libyen hat Max Göldi völkerrechtswidrig entführt“, beklagte sich unsere wackere Aussenministerin Micheline Calmy-Rey kürzlich voller Empörung. Wirklich? Welch ein Schlag für Ghadhafis Regime! Glaubte der Diktator doch bisher gewiss selber, dass sich Göldi freiwillig in die Obhut seiner Gefängniswärter begeben hatte. Und nicht etwa, um der angedrohten – völkerrechtswidrigen – Stürmung der Botschaft zuvorzukommen. Schliesslich ist Gastfreundschaft in Beduinenkreisen heilig, und eine nüchterne Zelle der Opulenz einer Schweizer Botschaft allemal vorzuziehen.

Mag man das Völkerrecht im Elfenbeinturm zu Bern auch für sakrosankt halten, auf dessen Altar man sogar die Demokratie zu opfern bereit ist. Potentaten wie Ghadhafi, an deren Händen das Blut Hunderter unschuldiger Opfer klebt, kümmert das wenig. Sie haben ein viel ungezwungeneres Verhältnis zum Völkerrecht. Sie berufen sich allenfalls dann darauf, wenn sie sich davon Schutz versprechen. Etwa, wenn sie im Ausland ihre Angestellten misshandeln und deswegen von den zuständigen Behörden nicht behelligt werden möchten. Ansonsten überlässt man das Völkerrecht gerne der Schweiz – und behält dafür Göldi.

Frau Calmy-Rey weiss nicht nur, was völkerrechtswidrig ist. Sie weiss auch, was völkerrechtskonform ist: Zum Beispiel das Erstellen einer schwarzen Liste unwillkommener libyscher Staatsangehöriger. Doch nur weil die – offizielle – Schweiz bereits einknickt, wenn die OECD – völkerrechtswidrig – mit einer grauen Liste herumfuchtelt, heisst dass noch lange nicht, dass auch der „verrückter Hund des mittleren Ostens“, wie Ronald Reagan den libyschen Putschistenführer einst nannte, wegen einer EDA-Liste ins Wanken gerät. Im Gegenteil, er macht sich über Frau Calmy-Rey lustig und ruft dazu auf, sie mitsamt ihrem Völkerrecht im Genfersee zu versenken.

Was die Souveränität des Nationalstaats ausmacht, nämlich darüber bestimmen zu können, wer sich auf dem eigenen Territorium aufhalten darf, ist mit „Schengen“ zu einer Angelegenheit des Völkerrechts geworden. Gleichsam zu einer Kolchose, in der angeblich „Sicherheit“ produziert wird. Zwar haben sich die Schengen-Staaten das Recht ausbedungen, auch weiterhin unwillkommenen Personen die Einreise zu verbieten, doch haben sich dem – wie in jedem kollektivistischen System – alle anzuschliessen. Und wie im real erprobten Sozialismus funktioniert das genau so lange, wie alle begeistert mitmachen. Im aktuellen Fall hat die Begeisterung allerdings rasch nachgelassen, und das EDA hat seine Liste kassiert – so freiwillig, wie sich Göldi ins Gefängnis begeben hat. Gleichzeitig liess man uns wissen, dass unsere beiden „Guantanamo-Uiguren“ trotz B-Bewilligung und Ausländerpass ein Schengen-Visum beantragen müssen, falls sie je ennet dem Rhein eine Cola trinken möchten.

Egal, ob Frau Calmy-Rey Völkerrechtswidrigkeit oder -konformität behauptet. Am Ende steht sie als Verliererin da. Damit sind wir bei einem Grundproblem des Völkerrechts angelangt: Bei der Frage nach seiner Durchsetzbarkeit. In aller Regel gewinnt der Stärkere. Völkerrecht hin oder her. Höchste Zeit, dass man im EDA zur Kenntnis nimmt, dass nicht nur offene Kriege asymmetrisch geführt werden. Auch in Wirtschaftskriegen und sogar in der diplomatischen Auseinandersetzung geht es in höchstem Masse „unfair“ zu und her.

Selbstverständlich ist der Versuch, Staaten mittels Verträgen und Konventionen zu einem zivilisierten Verhalten untereinander zu bewegen, lobenswert. Mit Autorität auf die Einhaltung dieser Regeln pochen, kann ein kleines Land allerdings nur, wenn es selber glaubwürdig ist. Wer jedoch ein sprunghaftes Verhältnis zur Neutralität pflegt, ständig improvisiert und die Stärken des eigenen Landes, weil angeblich nicht mehr zeitgemäss, mit Füssen tritt, wie Frau Calmy-Rey, darf sich nicht wundern, wenn er zum Spielball der Mächtigen wird. Plötzlich sind nur noch die anderen „aktiv“. Völkerrecht hin oder her.

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Erschienen in der Berner Zeitung vom 3. April 2010

Wenn die Linke bestimmt, wer zur Beschwerde legitimiert ist

Bloged in Rechtsstaat von Claudio Zanetti Dienstag März 9, 2010

Das Bundesgericht zu Lausanne – genauer die Bundesrichter Müller (CVP), Merkli (Grüne) und Zünd (SP) – sind nicht auf meine Beschwerde eingetreten, in der ich eine Verletzung der Gewaltentrennung durch den Zürcher Regierungsrat gerügt hatte. Letzterer hatte nämlich – unter dem Druck einer widerrechtlichen Kirchenbesetzung durch so genannte Sans-papiers – der Einsetzung einer Härtefallkommission zugestimmt, obwohl der Kantonsrat zuvor wiederholt gegenteilige Beschlüsse gefasst hatte.

Die Begründung des Bundesgerichts finden Sie hier: bger-urteil-hartefallkommission.pdf

In diesem Zusammenhang gab ich letzten Montag im Kantonsrat die folgende Erklärung ab:

„Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen

Vor ein paar Tagen liess sich unser allseits geschätzter Justizdirektor im Tages-Anzeiger mit folgender Aussage vernehmen: „Jeder Entscheid einer Behörde ist anfechtbar.“ Und weiter: „Der Bürger soll sich bei einer unabhängigen Stelle wehren können, falls eine Behörde etwas in willkürlicher Art entscheidet. Das gehört zu den Grundsätzen unseres Rechtsstaats.“ Schliesslich könne man niemandem die Möglichkeiten des Rechtsstaats verwehren.

Es ging konkret um einen Betrüger, der zu insgesamt vier Jahren Gefängnis und einem dreijährigen Berufsverbot verurteilt worden war, und noch immer frei herumspaziert. Sie wissen ja: Die Möglichkeiten des Rechtsstaates…

Etwas völlig anderes ist es freilich, wenn sich ein Mitglied dieses Rates vor Bundesgericht dagegen zur Wehr setzt, dass sich die Zürcher Regierung mit der Einsetzung der so genannten Härtefallkommission über einen wiederholten Beschluss ebendieses Hauses hinweggesetzt hat. Der Regierungsrat ist zwar eine Behörde, und es liegt ein Entscheid vor. Doch ein Kantonsrat kann dagegen nach Ansicht des Bundesgerichts keine Beschwerde erheben, in der er die Verletzung der Gewaltentrennung rügt. Als Schweizer Bürger fehle ihm dazu die Legitimation.

Diese Rechtsverweigerung könnte natürlich auch daran liegen, dass es sich beim Beschwerdeführer nicht um einen Kriminellen handelt. Naheliegender ist allerdings die Vermutung, dass sich seine politischen Intentionen mit denen des Gerichts nicht decken und ein materielles Urteil vermieden werden sollte.

Hier, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wird es heikel. Eine politische Justiz ist eine gefährliche Justiz. Und all diejenigen, die sich nun freuen, sollten bedenken, dass sich politische Umstände auch ändern können.“

Teure Solidarität

Bloged in Rechtsstaat, EU von Claudio Zanetti Donnerstag Februar 25, 2010

Dass es auch die NZZ normal findet, dass die angebliche „Solidarität“ der Schengen-Staaten mit der Schweiz nicht gratis sei, vermag nicht zu überraschen. Schliesslich waren es vor allem freisinnige Politiker, die ihre Begeisterung darüber kaum zu zügeln vermochten, dass sich Staaten, die von sich behaupten Rechtsstaaten zu sein, an Verträge halten.

Nichts anderes ist nämlich passiert. Die Schweiz hat sich vertragskonform verhalten, als sie Vertretern der libyschen Nomenklatur die Einreise verweigerte, und sie durfte nach Treu und Glauben darauf vertrauen, dass der Schengen-Vertrag auch von den anderen Unterzeichnerstaaten eingehalten wird. Oder haben wir es mit derart unsichere Kantonisten zu tun, dass diese mit Geldzahlungen dazu gebracht werden müssen, sich an Vereinbarungen zu halten?

Wie dem auch sei, von Solidarität kann jedenfalls keine Rede sein. Genau so wenig, wie man bei einem Mietvertrag von einer Solidarität der Vertragsparteien reden würde, wenn der Vermieter das Objekt zu Verfügung stellt, und der Mieter pünktlich die Miete bezahlt.

Eine vollkommen andere Frage ist freilich, ob ein Staat das Recht haben soll, darüber zu bestimmen, wer sich auf seinem Territorium aufhalten darf. Ein Staat, der auf dieses Recht verzichtet, verzichtet auf den Kerngehalt seiner Souveränität. Und wenn es nach dem Vertrag zu Schengen tatsächlich nicht möglich sein sollte, dass die Schweiz einem libyschen Beduinenclan die Einreise verweigert, weil dadurch das Verhältnis Dritter mit dem „mad dog“ eine Störung erfährt, so ist der Vertrag schleunigst zu kündigen.

Prinzipienlosigkeit als Prinzip

Bloged in Rechtsstaat, Staat und Demokratie von Claudio Zanetti Donnerstag Februar 4, 2010

Angesichts eines dermassen schwachen Bundesrats, dessen Mitglieder regieren mit „networken“ verwechseln, ist es nicht verwunderlich, dass unsere Verwaltung macht, was sie will. Unliebsame Volksentscheide werden unter Berufung auf das Verwaltungsrechtsprinzip „korrigiert“, und wenn ein Gericht einen unliebsamen Entscheid fällt, wird halt dieser mit Taschenspielertricks umgangen. So meldete eben die Eidgenössische Steuerverwaltung, sie habe einen Kniff gefunden, um den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zur Herausgabe der UBS-Kundendaten zu umgehen: Neu werden liechtensteinische Stiftungen auch als Offshoregesellschaften deklariert. Die Rechtslage und der Wille des Verfassungs- und Gesetzgebers, am Bankgeheimnis festzuhalten, werden vollständig ignoriert. Zur Rettung einer unfähigen UBS-Clique ist jedes Mittel Recht. Da müssen Unsummen von Schmiergeldern im Spiel sein.

Das einzige Prinzip, das noch beachtet wird ist das der Prinzipienlosigkeit. Was heute für „nicht verhandelbar“ erklärt wird, wird schon morgen auf dem Altar des Opportunismus geopfert. Das sei lösungsorientiert, so wird uns erklärt. Dabei werden nur Prinzipien- und Charakterlosigkeit als Pragmatismus etikettiert.

Geradezu devot beeilen sich unsere Bundesräte, die in einem feierlichen Eid versprochen haben, die Interessen der Eidgenossenschaft zu verteidigen, fremdes Recht zu übernehmen. Als wären wir Untertanengebiet wird jedem Wunsch des Auslands eifrig nachgekommen. Man wolle selbstverständlich fremde Rechtsordnungen respektieren, heisst es. Doch haben wir nicht auch eine Rechtsordnung, auf deren Beachtung wir zu pochen hätten?

Nicht genug: Jetzt kommt auch noch Micheline Calmy-Rey, die seit Jahren nichts anderes als den Anschluss an die EU, also an Deutschland, will und zeigt Verständnis für die Kooperation der deutschen Regierung mit Verbrechern. Galt nicht noch in der letzten Legislaturperiode die Einhaltung des Kollegialitätsprinzips als wichtigstes rechtsgut hierzulande?

Im Norden nichts Neues

Bloged in Rechtsstaat, Finanzen und Steuern von Claudio Zanetti Montag Februar 1, 2010

Auch wenn in Deutschland der Widerstand gegen Hitler mit jedem Tag, der seit Ableben des Führers verstreicht, wächst, und sich sämtliche - sich als demokratisch bezeichnende - Parteien den „Kampf gegen Rechts“ aufs Banner geschrieben haben: Von gewissen totalitärer Traditionen können und wollen sich unsere nördlichen Nachbarn einfach nicht verabschieden. So frönen sie nach wie vor dem Denunziantentum, das der Gestapo und später der Stasi Funktionieren und Überleben erst ermöglichte. Genauso wie man seinerzeit den Nachbarn wegen Abhörens von Feindsendern bei der Obrigkeit verpetzte, fordert man heute die Kooperation mit Kriminellen. Schliesslich geht es um ein so fürchterliches Verbrechen wie Steuerhinterziehung. Die Idee, dass es der deutsche Staat selbst in der Hand hätte, sein Steuersystem so auszugestalten, dass erst gar niemand auf den Gedanken kommt, sein Geld im Ausland in Sicherheit zu bringen, ist etwa so verbreitet wie die Proteststürme nach der „Reichskristallnacht“.

In einem Land, das innert hundert Jahren einem Kaiser, einem Führer und einer Einheitspartei zujubelte, wird weder die Frage nach der Legitimität einer Massnahme noch nach allfälligen politischen Folgen gestellt. Man ist flexibel und bezeichnet Prinzipienlosigkeit als Pragmatismus. Was kümmern jemanden, der sich als Übermensch betrachtet, schon die Interessen und Rechte eines kleinen Binnenlandes? Für die Taliban gibt’s Ausstiegsgeld, für die Schweiz die Peitsche. So will es die Staatsräson.

Nachbar oder nicht, wenn es den eigenen Zielen dient, droht Berlin mit der Kavallerie – als wären wir Schweizer ein Stamm Hereros. Und wie ein roter Faden zieht sich durch die Geschichte die Meinung, Deutschland komme zu kurz und kämpfe lediglich um den ihm zustehenden Platz an der Sonne. Auch in Sachen „Bankgeheimnis“ ist das so: In bekannter Manier wird so getan, als gelte es, sich gegen einen Angriff zu verteidigen. Auch der Krieg gegen Polen war schliesslich nur eine Reaktion auf den Überfall auf den Sender Gleiwitz.

Während sich die Schweiz in Formalitäten ergeht, entscheiden andere

Bloged in Rechtsstaat von Claudio Zanetti Dienstag Januar 19, 2010

Wenn behauptet wird, die Mühlen der Justiz würden langsam mahlen, so trifft das auf die Schweizer Justiz in ganz besonderem Ausmass zu. Ob dies daran liegt, dass die eidgenössischen Richter viel gründlicher arbeiten, oder ob sie nur eine stärkere Gewerkschaft haben, bleibe dahingestellt. Tatsache ist jedenfalls, dass im Ausland Entscheide häufig wesentlich rascher fallen.

So wurden in Frankreich soeben drei Wochenblätter dazu verurteilt, dem unter Hausarrest stehenden Regisseurs Roman Polanski wegen der Veröffentlichung von Fotos insgesamt 15’500 Euro zu bezahlen. Bereits vergangene Woche war eine Tageszeitung in gleicher Sache verurteilt worden. Bilder zum Thema Polanski und zu der Affäre um den sexuellen Missbrauch eines Mädchens in den USA seien zwar grundsätzlich „legitim“, befand das Gericht, doch die Magazine hätten Bilder von Polanski, seiner Frau und ihren Kindern ohne „ausreichenden Bezug“ zu der Berichterstattung über den Fall publiziert.

Polanski war am 26. September in Zürich festgenommen worden. Seit dem 4. Dezember wartet er in seinem Ferienchalet in Gstaad auf den Entscheid über eine mögliche Auslieferung in die USA.

Seit fast vier Monaten wartet Polanski also auf einen formellen Entscheid eines Bundesamts. In einem Bruchteil dieser Zeitspanne war ein französisches Gericht in der Lage, ein materielles Urteil zu fällen.

Informationsaustausch

Bloged in Rechtsstaat von Claudio Zanetti Sonntag Dezember 27, 2009

Man glaubt es kaum: Dem gerade noch rechtzeitig gestoppten Flugzeugattentäter von Detroit ist im vergangenen Frühjahr wegen Sicherheitsbedenken die Einreise nach Grossbritannien verweigert worden. Die USA stellten dem Mann hingegen ein gültiges Visum aus.

Reden die beiden Länder, die gemeinsam auf der ganzen Welt gegen den Terrorismus kämpfen, eigentlich nicht miteinander? Tauschen sie keine Informationen aus? Oder sind sie am Ende nur am Austausch von Bank- und Steuerdaten unbescholtener Bürger interessiert?

Nach der Hysterie die Kapitulation

Bloged in Rechtsstaat, Staat und Demokratie von Claudio Zanetti Samstag Dezember 19, 2009

Nach dem einfältigen „Europa-Manifest“ macht der „Club Helvétique“ diesmal mit der „Bieler Erklärung“ von sich reden. Deren Kernaussage lautet, dass auf die vollmundig angekündigte Lancierung einer Initiative gegen das Minarett-Verbot verzichtet wird. Die Rede war von einem „Toleranzartikel“, der an Stelle des kürzlich von Volk und Ständen beschlossenen Verfassungsartikels hätte treten sollen. 

Die Mitglieder des „Club Helvétique“ sind noch die weitaus grösseren Flaschen als ich bisher dachte. Die Damen und Herren sind sich offensichtlich zu fein, um auf der Strasse für ein Anliegen zu werben, das ihnen angeblich so sehr am Herzen liegt. Peinlich auch, dass der Klüngel nicht in der Lage ist, die notwendigen Mittel zu äufnen. Wer so hysterisch auf einen Volksentscheid reagiert, dem sollte der Schutz der Republik eigentlich ein paar Franken wert sein. Möglich auch, dass man dem Anschein, man sei plötzlich Befürworter der direkten Demokratie, von Anfang an entschlossen entgegentreten wollte. Für Giusep Nay, Georg Kreis und Konsorten ist dies gewiss ein unerträglicher Gedanke.

Dem „Club Helvétique“ gehören an: Cécile Bühlmann, François Couchepin, Josef Estermann, Hildegard Fässler, Barbara Haering, Andi Gross, Ueli Heiniger, Martin Heller, Irène Herrmann, Kurt Imhof, Georg Kreis, Joëlle Kuntz, Dick Marty, Aram Mattioli, Jörg Paul Müller, Giusep Nay, Regina Ogorek, Gilles Petitpierre, Jacques Picard, Chasper Pult, René Rhinow, Martin Schaffner, Walter Schmid, Hansjörg Siegenthaler, Ulrich Siegrist, Hans Stöckli, Urs W. Studer, Roger de Weck, Myrta Welti, Alessandra Zumthor.

Die gute Frau von der CVP

Bloged in Politische Korrektheit / Meinungsäusserungsfreiheit, Rechtsstaat von Claudio Zanetti Mittwoch Dezember 16, 2009

Als ich es zunächst nur in einem Zeitungsbericht gelesen hatte, glaubte ich – einem Politiker eigenen Abwehrreflex gegenüber Medien folgend – sie sei sicherlich falsch zitiert worden. Als CVP Nationalrätin Kathy Riklin dann aber in einem Leserbrief ihre Aussage bekräftigte, war klar: Sie glaubt den Unsinn tatsächlich!

Frau Ricklin, die selbst Volksentscheide von Richtern auf die politische Korrektheit überprüft haben will, stört sich daran, dass gegen den Verantwortlichen des Geothermie-Flops zu Basel strafrechtlich vorgegangen wird. Sie erachtet das deshalb als ungerecht, weil der gute Mann schliesslich nur etwas gewagt habe. Dass dieses Wagnis zu Millionenschäden geführt hat, und leicht auch Menschen hätten zu Schaden kommen können, interessiert die gute Frau von der CVP nicht. Geothermie ist etwas Gutes, ergo muss ein schlechter Mensch sein, wer etwas anderes sagt.

Soll jeder der „etwas wagt“ und damit seine Mitmenschen schädigt, nicht zur Rechenschaft gezogen werden? Oder nur dann, wenn ihm Frau Ricklin gute Absichten attestiert?

Auch Arbeiten bildet

Bloged in Ordnungspolitik, Rechtsstaat, Bildung, Finanzen und Steuern von Claudio Zanetti Freitag November 27, 2009

Eine Erhöhung der Studiengebühren ist nicht ungerecht, sondern im Interesse der Gerechtigkeit geboten. Es ist nämlich nicht einzusehen, warum „Büezer“ und Angestellte für ihre Ausbildung teilweise tief in die Taschen greifen müssen, während Studenten lediglich einen symbolischen Beitrag leisten. Es ist kein Menschenrecht, anderen auf der Pelle zu liegen, oder sich – Leistungsfähigkeit vorausgesetzt – von der Allgemeinheit durchfüttern zu lassen. Nicht einmal aus dem von den Linken gerne angerufenen Völkerrecht lässt sich ein solches herleiten.

Ich hatte kürzlich Gelegenheit, mir von der zurzeit laufenden Micky Maus-Besetzung an unserer Universität ein Bild zu verschaffen. Das war höchst aufschlussreich: Irgendwie wollten die tumben Sponti-Sprüche und Phrasen aus der Mottenkiste der 68er nicht recht zu den angeblich auf Bildung erpichten Manifestanten passen. Auch habe ich kaum jemanden beim Studium eines Buches gesehen. Besonders enttäuscht hat mich allerdings, dass die Demonstranten zwar ungeniert Forderungen an den Staat stellen, sich aber nicht im Geringsten dafür interessieren, wie es finanziell um diesen Staat bestellt ist. Niemand wusste beispielsweise, dass wir das laufende Jahr mit einem Verlust von über 200 Mio. Franken abschliessen werden. Kein Schimmer auch von dem für 2010 budgetierten Defizit von über 700 Millionen, geschweige denn von den darauf folgenden Defiziten von 1′300, 1′400 und weiteren 1′300 Mio. Franken.

Beim Eingang zum Hauptgebäude der Universität heisst es in einer Inschrift „Nach dem Willen des Volkes“. Ob die Demonstranten wissen, was damit gemeint ist? Wer als Student angesichts der hiesigen Verhältnisse glaubt, vor einer „Zweiklassen-Bildung“ warnen zu müssen oder eine Erwerbsarbeit schlicht für unzumutbar hält, hat die Relationen verloren und müsste zum Arbeiten verpflichtet werden können. Ein kurzer Aufenthalt in der realen Welt würde genügen, um zur Einsicht zu gelangen, dass Zürcher Studenten auch nach einer Gebührenerhöhung enorm privilegiert sind. Und für die wirklich Bedürftigen gibt es Stipendien.

Einen Makel hat die Erhöhung der Studiengebühren allerdings tatsächlich: Sie ist keine Sparmassnahme im eigentlichen Sinn, weil sie nicht zu einer Senkung des Aufwands zwingt, sondern mehr Geld in die Kassen spült. Dies lässt sich jedoch mit einer Steuerfusssenkung zugunsten der gesamten werktätigen Bevölkerung leicht kompensieren.

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Erschienen im Tages-Anzeiger vom 27. November 2009

Loben, wem Lob gebührt

Bloged in Politische Korrektheit / Meinungsäusserungsfreiheit, Rechtsstaat, Finanzen und Steuern von Claudio Zanetti Donnerstag Oktober 29, 2009

Man muss die Regierung auch loben können, wenn es angezeigt ist. Auch wenn es vermutlich nur daran liegt, dass kein Geld zum Ausgeben zur Verfügung steht, und die Zeit darum zum Nachdenken genutzt werden muss, aus dem Kaspar Escher-Haus ist derzeit Erfreuliches zu vernehmen:

Finanzdirektorin Ursula Gut, die sich noch vor wenigen Monaten hartnäckig weigerte, ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, redet in einem Interview davon, den Aufwand um zehn Prozent zu senken. Da es am Ende erfahrungsgemäss im besten Fall zwei Prozent sein werden, ist diese Zielsetzung nicht sehr ambitiös, aber immerhin. Man denkt über substantielle Kostensenkungen nach (und gibt damit der SVP Recht, die genau das seit 1999 fordert.). Ferner scheint sich im Regierungsrat das Bewusstsein durchgesetzt zu haben, dass es verheerend wäre, wenn der Kanton Zürich im interkantonalen Steuerwettbewerb noch weiter zurückfallen würde. Noch ist nicht klar, um wie viel die Steuern gesenkt werden sollen, es scheint sich aber etwas zu bewegen.

Lob verdient auch die – unter Federführung der Direktion für Justiz und Inneres zustande gekommene – Vernehmlassungsantwort der Zürcher Regierung zum Vorschlag von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, mit dem Strafrecht gegen rechtsextreme Symbole – oder das, was man in der Bundesverwaltung dafür hält – vorzugehen. Die geplante Strafnorm sei „kaum praktikabel“ und leicht zu umgehen, schreibt die Zürcher Regierung. Dadurch würden leicht falsche Erwartungen geweckt. – Schön, dass man mit 15jähriger Verspätung zur Einsicht gelangt ist, dass die Antirassismusgesetzgebung nicht nur angesichts unserer Rechtstradition verfehlt, sondern – was noch wesentlich schwerer wiegt – kontraproduktiv ist. Mit solchen Gesetzen macht sich ein Staat lächerlich. Man kann nicht das Hohelied des Volkerrechts und der Einhaltung der Menschenrechte singen und zum muslimischen Genozid im Sudan und zur Christenverfolgung schweigen. Man kann nicht nach über 60 Jahren zum Widerstand gegen Hitler rüsten, den Antisemitismus verdammen und gleichzeitig mit Typen wie Gaddafi und Achmadinedjad, die mit der Zerstörung Israels drohen, Geschäfte machen. (Zur Illustration)

Schliesslich freut mich persönlich, dass Regierungsrat Markus Notter dem Unterstützungskomitee für seinen Genossen Daniel Jositsch nicht beigetreten ist, weil er der Ansicht ist, es sei nicht seine Aufgabe, den Bürgern zu raten, wen sie in eine Behörde wählen sollen, der er selber angehöre. Nach Ansicht des „Tages-Anzeiger“ hat er damit ein „Keuschheitsgelübde“ geleistet.

Bundesrätin Widmer-Schlumpf: „Wann hier was gleich behandelt wird, bestimme ich!“

Bloged in Politische Korrektheit / Meinungsäusserungsfreiheit, Islamisierung, Rechtsstaat von Claudio Zanetti Freitag Oktober 16, 2009

Bei einer Frau, die auf so unredliche Art und Weise in ihr Amt gelangt ist, wie Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf, kann es nicht verwundern, dass sie auch unredlich politisiert. Am Rande ihres obrigkeitlichen Auftritts gegen die Minarettinitiative, der von gewissen denkfaulen Medienschaffenden frenetisch als „Auftakt“ der Kampagne gegen das Volksbegehren gefeiert und begrüsst wird, gab sie eine Kostprobe ihres konzeptlosen In-den-Tag-hinen-Politisierens. Die meisten Journalisten versäumten es allerdings, ihr Publikum auf die argumentative Widersprüchlichkeit hinzuweisen.

Von der Konkurrenz abgehoben hat sich erfreulicherweise TeleZüri, das die Justizministerin mit der Frage konfrontierte, ob auch der Ruf des Muezzins vom Minarett ertönen dürfe. Aktueller Anlass bot die widerrechtlich installierte Lautsprecheranlage auf einem Minarett in Süddeutschland gegenüber von Rheinfelden, wo man sich über diese Entwicklung wenig erfreut zeigte. Als in der Wolle gefärbte Populistin weiss Frau Widmer-Schlumpf natürlich, was man in der Bevölkerung von frühmorgendlichen arabischen Betrufen hält, und sie wiegelte darum ab: „Ich bin jetzt überzeugt: Wenn die Bevölkerung eines Dorfes oder einer Stadt nicht will, dass ein Minarett beschallt wird, dann wird kein einziges Minarett in der Schweiz beschallt.“

Aha. Frau Bundesrätin ist JETZT überzeugt. Das heisst, morgen kann alles wieder ganz anders sein. Beruhigend ist das nicht. Abgesehen davon, ist nicht die Überzeugung einer Beamtin massgeblich, sondern die Rechtslage. So ist das zumindest in einem Rechtsstaat.

Noch viel entlarvender ist jedoch, dass die Magistratin plötzlich die Demokratie ins Spiel bringt, von der sie etwa bei Einbürgerungen nichts wissen will. Dabei weiss Frau Widmer-Schlumpf ganz genau, dass am Ende einmal mehr die Gerichte entscheiden werden. Denn das Problem mit der Minarettinitiative ist ein ganz anderes: In der Medienkonferenz führte Frau Widmer aus, das Volksbegehren sei abzulehnen, weil sie einer bestimmten Glaubensgemeinschaft etwas verbieten wolle, was andern Glaubensgemeinschaften gestattet sei.

Wenn es Frau Widmer-Schlumpf tatsächlich um die Verhinderung der Ungleichbehandlung von Religionsgemeinschaften geht, warum signalisiert sie dann die Bereitschaft, den lautsprecherverstärkten Ruf des Muezzins zu untersagen? Würde hier nicht einer Religionsgemeinschaft etwas verboten, was anderen erlaubt ist?

„Äusserst despektierlich“ – Na und?

Bloged in Politische Korrektheit / Meinungsäusserungsfreiheit, Rechtsstaat von Claudio Zanetti Dienstag Oktober 13, 2009

Wir sind in diesen Tagen Zeugen, wie es um die angebliche Offenheit unserer welschen Freunde bestellt ist. Nun haben auch die Städte Neuenburg, Nyon und Morges mit ihrer freiheitlichen Tradition gebrochen und die Absicht bekundet, den Aushang der umstrittenen Anti-Minarett-Plakate zu verbieten. Die Stadtregierung von Neuenburg bezeichnete die Plakate in einer Medienmitteilung als „äusserst despektierlich gegenüber der muslimischen Gemeinschaft“.

Diese Regierungen spielen sich als Gouvernanten auf. Sie betrachten sich allen Ernstes als zuständig für das Betragen der Bürgerinnen und Bürger und fühlen sich berechtigt, nach eigenem Gutdünken korrigierend einzugreifen. Daran, dass in einem Rechtsstaat für staatliches Handeln das Recht und eben nicht die Willkür oder das Empfinden der Behörden massgeblich ist, wird kein Gedanke verschwendet.

Nach Ansicht der Neuenburger Gutmenschen ist also erlaubt, was ihnen gefällt, und verboten, was ihnen missfällt. Die Meinungsäusserungsfreiheit schützt aber ein ganz anderes Rechtsgut, nämlich das Recht, zu sagen, was der Regierung nicht passt. Die Meinungsäusserungsfreiheit schützt das Recht, sich despektierlich, sogar äusserst despektierlich, zu äussern. Und die Behörden haben das zu tolerieren. Das ist das grossartige an der Meinungsäusserungsfreiheit. Toleranz gegenüber denjenigen, die die eigene Ansicht teilen, ist wertlos. Nur wer den Andersdenkenden Freiheit zugesteht, ist freiheitlich und tolerant.

Die Kulturfritzendämmerung

Bloged in Rechtsstaat, Medien, Staat und Demokratie von Claudio Zanetti Freitag Oktober 2, 2009

Die Verhaftung des polnisch-französischen Filmemachers Roman Polanski in der Schweiz hat eines offensichtlich gemacht: Den totalen intellektuellen und moralischen Bankrott unserer linken Kulturschickeria.

Geradezu schmerzhaft dümmlich war, was der masslos überschätzte Rolf Lyssy und sein aus Nizza zugeschalteter Sekundant Hans Schenker im der Sendung TalkTäglich vom 28. September 2009 auf TeleZüri von sich gaben.

Lyssy, der noch immer von seinem Film „die Schweizermacher“ zehrt, liess seiner Empörung freien Lauf. Es gehe nicht an, den Regisseur zu verhaften, man dürfe sich nicht hinter Paragraphen verstecken. Polanski sei schliesslich nicht irgendwer. Pardon? Sind unsere Kulturfritzen nicht mit dem Argument gegen die Einbürgerungsinitiative der SVP angerannt, weil sogar die Demokratie dem Rechtsstaat untergeordnet sei? Und gilt Rechtsgleichheit nur, wenn es Lyssy und seinen linken Freunden passt?

Dann konstruierte Lyssy einen Bezug zur Todesstrafe und bezeichnete das amerikanische Justizsystem pauschal als „höchst fragwürdig“. Ein Rating, das er nur wenig später auf“ „nicht über jeden Verdacht erhaben“ zurückstufte.

Als sorgte er sich tatsächlich um die Schweiz, führte Lyssy weiter aus, mit der Verhaftung Polanskis sei ein „unsäglicher Imageschaden“ entstanden. Freilich wurde mit keinem Wort substantiiert, worin denn dieser bestehe. Auch der Frage, weshalb es dem Ruf eines Landes abträglich sein soll, wenn es sich an Gesetze und internationale Vereinbarungen hält, wurde nicht nachgegangen.

Schliesslich insinuierte Lyssy, es sei Polanski eine Falle gestellt worden. Auch dies eine unreflektierte Behauptung, die umgehend durch einen anderen Unfug „korrigiert wurde. Es stimme schon, dass alles legal abgelaufen sei, doch sei halt eine andere Haltung gefordert. Auf die Vorzüge und allfälligen Nachteile einer auf Willkür basierenden Justiz wurde freilich nicht näher eingegangen. Stattdessen wurde auf das zuvor kritisierte amerikanische System verwiesen, in dem es möglich ist, dass ein abtretender Präsident als letzte Amtshandlung verurteilte Kriminelle begnadigt. Ein besonderes Flair scheint der linke Lyssy für Marc Rich zu haben, den er in diesem Zusammenhang besonders erwähnte. Hat sich nicht auch Sozialdemokrat Josef Estermann als Zürcher Stadtpräsident für Richs Begnadigung eingesetzt?

Geplapper aus Nizza
Die Aufgabe, an die Grenze des punkto Torheit Erträglichen vorzudringen, übernahm Schauspieler Hans Schenker, der gerade in Nizza über die Schrecken des Kapitalismus sinniert. Er sei „empört und schockiert“ über den Umgang mit einem „so genannten Verbrecher“. Seiner Ansicht nach ist die – von Polanski nie bestrittene – Vergewaltigung (oral, anal und vaginal) einer 13 Jährigen, die zuvor durch die Abgabe von Alkohol und Medikamenten widerstandslos gemacht wurde, also kein Verbrechen.

Da Schenker offensichtlich nicht in der Lage ist, einen eigenen intelligenten Gedanken zu formulieren, zitierte er wiederholt aus der links-liberalen Süddeutschen Zeitung, in der ein nicht weiter substantiierter Zusammenhang zwischen der Verhaftung Polanskis und dem Steuerstreit mit den USA behauptet wird. Dann zeigte Schenker, dass er nicht einmal richtig zitieren kann: De Gaulle hat nicht gesagt: „Künstler gehören nicht ins Gefängnis“, sondern „On n’ arrete pas Voltaire”. Und das geschah nicht in Bezug auf Jean Genet, sondern auf Jean-Paul Sartre, der wegen Verteilens maoistischer Flugblätter festgenommen wurde. Abgesehen davon, ist de Gaulle nicht gerade ein leuchtendes Beispiel für einen Staatsmann, der sich gross um Rechtstaatlichkeit und Gewaltentrennung scherte.

Als wäre im der Champagner im spätsommerlichen Nizza zu Kopf gestiegen, teilte Schenker nach allen Seiten aus. Es seien Denunzianten am Werk. Wo denn? Der Auftritt Polanskis am Zürcher Filmfestival war gross angekündigt. Es sei diffamiert worden. Wer denn? Polanski? Oder nicht vielmehr die Schweizer Polizei und Justiz durch Leute wie Schenker? Dann wurde der Schweiz Liebedienerei – ein Begriff, an dem Schenker grossen Gefallen gefunden hat – unterstellt, und Toni Brunner wurde kurzerhand zum verlängerten Arm der US-Justiz erklärt. Wie dumm geht’s eigentlich noch?

Ausgerechnet Schenker als Vertreter des Kulturteigs, der alles und jeden, der ihnen die Subventionen nicht nachwirft kritisiert, und nichts lieber tut als zu moralisieren, erklärte schliesslich, man habe „genug von der moralisch Keule“. Ja wer schwingt diese denn?

Und als wollte Schenker wirklich auch dem Hintersten und Letzten beweisen, dass er nicht über das Niveau der Sponti-Sprüche der 70er- und 80er-Jahre hinausgekommen ist, hob er zu folgendem Schlusswort an: „Die Justiz macht keine Fehler – sie ist der Fehler!“ Was ist das anderes als eine Absage an den Rechtsstaat und die Ausrufung der Anarchie?

Linke weltweit am Ende
Erfreulich ist, dass sich diese Zerfallserscheinungen nicht auf die Schweiz beschränken. Auch im Ausland ist der intellektuelle Bankrott der linken Kulturfritzen offensichtlich. Auch die Schauspielerin Whoopi Goldberg fühlte sich berufen, sich zur Verhaftung Polanskis zu äussern. Nun ist klar, dass sie ausser den Qualifikationen „Frau“, „schwarz“ und „links“ nicht viel zu bieten hat. Wer als angebliche Kämpferin für die Rechte der Frauen Polanski mit dem Argument verteidigt, es sei ja gar „keine richtige Vergewaltigung“ gewesen, hat jegliche Glaubwürdigkeit verspielt.

Ganz ähnlich ihr Kollege Woody Allen, der das Vorgehen der Schweiz ebenfalls kritisierte. Auch er hatte ein Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter am Hals. Ein anderer würde in einer solchen Situation schweigen.

Realitätssinn statt Defätismus

Bloged in Rechtsstaat, Staat und Demokratie, EU von Claudio Zanetti Samstag September 5, 2009

Das Verhalten unseres Bundespräsidenten in der so genannten Libyen-Affäre zeugt nicht gerade von Selbstbewusstsein. Es ist Hans-Rudolf Merz scheinbar entgangen, dass sein Gegenüber ein Putschist ist. Einer, der die Zerschlagung der Schweiz fordert. Ein Freund von Jean Ziegler und Jörg Haider. Ein muslimischer Fanatiker. Ein brutaler Diktator, der für die Ermordung Hunderter von Menschen verantwortlich ist und Mao zum Vorbild hat.

Wer, wie Merz, lieber über Stilfragen anstatt über politische Inhalte diskutiert, müsste eigentlich wissen, welcher Stil im Umgang mit solchen Leuten angezeigt ist. Der frühere amerikanische Präsident Ronald Reagan jedenfalls bezeichnete Muammar al-Gaddafi, schon 1986 als den „verrückten Hund des mittleren Ostens“ und bombardierte ihn. Das ist die Sprache, die der „Revolutionsführer“ versteht. Etwas in der Art ist von der Schweiz nicht zu erwarten. Dem Schweizer Steuerzahler, dem Millionen für die super-spezial-top-Profi-Einheit AAD 10 (Armee-Aufklärungsdetachement 10) abverlangt werden, wurde gerade kürzlich eröffnet, dass der Eliteverband nicht in der Lage sei, die in Libyen zurückgehaltenen Geschäftsleute aus dem Land zu holen, obwohl das Pflichtenheft genau solche Kommandoaktionen vorsieht. – Irgendwie musste der Budgetantrag schliesslich gerechtfertigt werden.

Nun mag es verschiedene Methoden geben, um das Verhältnis zu Libyen zu klären und die Festgehaltenen aus ihrer misslichen Lage zu befreien. Das Konzept des aktiven Defätismus war jedenfalls nicht erfolgreich. Wie immer die Sache ausgeht, wir sind auf die Gnade eines verrückten Hundes angewiesen.

Es ist festzustellen, dass zwischen einzelnen Departementen praktisch Kriegszustand herrscht und dem Bundespräsidenten die Autorität fehlt, für Ordnung zu sorgen. Dabei soll sich das Klima in der Landesregierung mit der Abwahl von Christoph Blocher so sehr verbessert haben. In diesem Klima „alle gegen alle“ wird manches Süppchen gekocht. Und wie üblich mischt auch Bundesrat Couchepin wacker mit. Er wird zwar demnächst aus der Landesregierung ausscheiden, doch seine Sticheleien aus dem Hinterhalt dürften deswegen nicht ausbleiben. Ich sehe sie schon vor mir: „Bodenmann und Couchepin“, wie „Statler und Waldorf“, die beiden alten Stänkerer aus der Muppet Show.

Couchepins grösste Leistung besteht darin, dass er es nicht geschafft hat, die Schweiz in die EU hineinzumanövrieren. Dieses Versagen verdient Applaus. Dass es trotzdem höchste Zeit ist, dass er die Regierung verlässt, zeigen seine jüngsten Medienverlautbarungen: „Wir sind allein in Krisen. Das wäre in der EU anders“, lässt er die verblüffte Öffentlichkeit wissen. Wie bitte? Da ist auf der einen Seite eine Wüstendiktatur, die ausser Öl nichts zu bieten hat, und die Menschenrechte mit Füssen tritt, und auf der anderen Seite ist ein direktdemokratischer Rechtsstaat mit der höchsten Lebensqualität weltweit. Und ein Mitglied der Regierung dieses Landes beklagt dessen angebliche Isolation. Das alleine ist schon grotesk. Vollends Sorgen um Couchepins Gesundheitszustand muss man sich allerdings machen, weil er behauptet, dass wir als Mitglied der EU auf Unterstützung seitens der Verbündeten zählen könnten. Musste EU-Mitglied Österreich nicht gerade auf Druck seiner Verbündeten sein Bankgeheimnis preisgeben? Und hat nicht gerade EU-Mitglied England einen Lockerbie-Attentäter nach Libyen entlassen, wo er von einer jubelnden Menschenmenge empfangen wurde? Und würde dieser Schritt von der britischen Regierung nicht mit Verweis auf den Druck, dem sich die Schweiz momentan ausgesetzt sieht, gerechtfertigt?

Auch wenn es in der Wolle gefärbten Gutmenschen nicht in den Kopf will: Staaten haben, wie Menschen, Interessen, und diese versuchen sie durchzusetzen. Wenn es geht, mit politischen Mitteln im Dialog. Doch bekanntlich findet die Politik ihre Fortsetzung in der kriegerischen Auseinandersetzung. Dazu gehört auch der Wirtschaftskrieg. – Höchste Zeit, dass man sich in Bern der Realität zuwendet.

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Erschienen in der Berner Zeitung vom 5. September 2009

Aus Erfahrung klug werden

Bloged in Rechtsstaat von Claudio Zanetti Montag Juli 6, 2009

Es musste ja soweit kommen. Es braucht ganz offensichtlich Tote und Verletzte und den dadurch ausgelösten medialen Druck damit auch Sozialdemokraten und andere weltfremde Fantasten, zu Einsichten gelangen, die für verantwortungsbewusste und realitätsbezogene Menschen längst Binsenwahrheiten sind. Es brauchte ganz offensichtlich einen im Ausland verübten kriminellen Akt von Volksschülern, um die für die Volksschule verantwortliche Magistratin zur Einsicht zu bringen, dass eine Schulleitung über Vorstrafen ihrer Schüler informiert sein sollte. Bisher war Datenschutz ein linkes Dogma. Eine Heilige Kuh. Und der Persönlichkeitsschutz von Kriminellen wurde zu einem der höchsten Rechtsgüter erhoben.

Ohne die grotesken Missbrauchsfälle im Sozialwesen würden sich die Linken heute noch gegen Sozialdetektive und Kontrollen sperren und behaupten, alleine schon der Betrugsverdacht sei menschenverachtend. Auch über die Frage, ob der Datenschutz möglicherweise die falschen Rechtsgüter schütze, würde nicht einmal diskutiert.

Ohne die krassen Fälle der von der SVP seit Jahren angeprangerten Jugend- und Ausländerkriminalität würden die schöngeistigen Weltverbesserer heute noch bestreiten, dass wir in diesem Bereich überhaupt ein Problem haben.In der heilen Welt der Sozialdemokraten gibt es keine bösen Menschen, die für ihre Taten verantwortlich sind, sondern nur Opfer der Gesellschaft. Und Opfer darf man natürlich nicht bestrafen. Sie sind bereits genug bestraft. Opfer der Gesellschaft haben vielmehr einen Anspruch auf Resozialisierung. Diese Zersetzung von Recht und Gerechtigkeit nahm ihren Anfang in der Pervertierung der Sprache. So war der Schutz der Persönlichkeit von Verbrechern plötzlich wichtiger als das Sühnen ihrer Taten. Namen durften plötzlich keine mehr genannt werden. Selbst unsere Vorstösse, die wir hier als gewählte Volksvertreter einreichen, fallen mittlerweile der Zensur zu Opfer. Und wer im Zusammenhang mit zwei von der Interpol gesuchten albanischen Verbrechern auf das das „mutmasslich“ verzichtete, sieht sich einem solchen medialen Sperrfeuer ausgesetzt, dass plötzlich nicht mehr klar ist, wer eigentlich der Verbrecher ist. Doch auch im Vollzug hat die politische Korrektheit längst ihren Niederschlag gefunden. Man redet heute nicht mehr von „Gefängnis“, sondern von „Massnahmenzentrum“. Das tönt viel netter. Und wer sich unser MZU einmal aus der Nähe betrachtet, hat den Eindruck, es handle sich um einen Country-Club. Kann es da verwundern, dass unserem Strafvollzug die abschreckende Wirkung abhanden gekommen ist?

Wer als vorbestrafter Jugendlicher ohne Grund einen wehrlosen Menschen spitalreif schlägt, ja um ein Haar umbringt, oder wer – unter Missachtung des Vermummungsverbots, angeblich als Racheakt gegen die Polizei – in einem Saubannerzug in der Stadt Zürich Autos anzündet und Schaufenster einschlägt, empfindet die Zürcher Justiz, die Strafverfolg und den -vollzug offensichtlich als Lachnummer. Und er hat Recht. Sie sind zur Lachnummer geworden. Und wir würden auch gerne lachen – wenn die Angelegenheit bloss nicht so todernst wäre.Die SVP erwartet von den Verantwortlichen nichts weiter, als dass sie ihre Verantwortung wahrnehmen. Wir fordern ein Strafrecht, dessen Strafen von Delinquenten als Strafen verstanden werden, Richter, die strafen können, und eine Abkehr vom Kuschelvollzug.

Wenn Richter sich zum Verbrecher gesellen

Bloged in Rechtsstaat von Claudio Zanetti Montag April 6, 2009


Nicht nur in Mailand, Paris und New York wird Mode gemacht. Auch in unseren Gerichten wird Modeströmungen folgend geurteilt. Im Moment herrscht gerade Konsens, Härte zu zeigen, wenn es ums Autofahren geht. Und auch bei Delikten gegen die korrekte Gesinnung zeigt sich die Justiz in der Regel unerbittlich. Der Anstieg der Gewaltdelikte hingegen, insbesondere bei den von Jugendlichen begangenen, macht kaum Eindruck. Bestenfalls diskutieren die Experten über Erhebungsmethoden und die Würdigung des Migrationshintergrunds.

Fahrlässige Tötung? 1000 Franken Busse. Als einschlägig bekannter Rowdy einen Fussballfan zum Krüppel geschlagen? Ein Jahr Gefängnis. Zu zweit einen Passanten niedergeschlagen und verletzt auf die S-Bahn-Geleise gestossen? Bedingte Geld- und Freiheitsstrafen. Eine 81-jährige Rentnerin mit Fusstritten übel zugerichtet und ihr Geld und eine Perlenkette gestohlen? In Zürich ein Tag Untersuchungshaft.

Fast täglich werden wir mit Gerichtsurteilen konfrontiert, die oft nur schwer nachvollziehbar sind. Natürlich fehlen uns jeweils die detaillierten Akten, die einem Gericht zur Verfügung stehen, doch braucht man kein Jurist zu sein, um zu merken, dass Manches nicht mehr stimmt. Immer wieder muss man sich doch fragen: „Ja, was hätte der Täter denn sonst noch alles anstellen müssen, um die im Strafgesetzbuch vorgesehene Höchststrafe zu erhalten?“

Wer es wagt, an der bisweilen grotesk anmutenden Täterverhätschelung Kritik zu üben, dem wird Tabubruch zur Last gelegt. So kritisiert beispielsweise der hardcore-linke Marcel Niggli, dass normal linke Strafrechtler wie Daniel Jositsch und Martin Killias unsere Kuscheljustiz kritisieren und damit angeblich ins gleiche Horn blasen wie die SVP. Der gleiche Niggli, der jemanden, der „Neger“ anstatt „Schwarzer“ sagt, am liebsten auf dem Scheiterhaufen der politischen Korrektheit verbrennen würde, findet es völlig in Ordnung, dass einer für eine Vergewaltigung nicht ins Gefängnis muss, wenn der Druck, den er auf das Opfer ausgeübt hat, bloss psychischer Natur war.

Immerhin dürfen wir also erfreut zur Kenntnis nehmen, dass es eine lernfähige Linke gibt, die einen Lösungsansatz nicht alleine schon deshalb ablehnt, weil er im Ruche der SVP-Politik steht. Zu überraschen vermag dieses sich abzeichnende Umdenken allerdings nicht. Zu offensichtlich ist das Versagen der von der 68er-Generation vorangetriebenen Politik auch im Bereich des Strafrechts und der Strafverfolgung. Der Gedanke der Resozialisierung und das Abwälzen der persönlichen Verantwortung auf gesellschaftliche Umstände haben dazu geführt, dass fast vergessen gegangen ist, dass eine Strafe in erster Linie eine Bestrafung zu sein hat. Für Resozialisierung bleibt auch dann noch Platz.

Das Recht will immer einen bestimmten Idealzustand schaffen oder diesen schützen. Das Strafrecht tut dies, indem es einerseits vor Straftaten abschreckt und andererseits begangenes Unrecht sühnt. Es hat aber noch eine andere wichtige Funktion: Es schafft Ordnung. Es ist der Versuch, Gerechtigkeit zu schaffen. Umso schlimmer ist es, wenn die Rechtsprechung nicht mehr als gerecht und nachvollziehbar empfunden wird, denn im Zuge dieser Entwicklung geht der Gemeinsinn verloren und die Menschen wenden sich vom Staat ab.

Wie heisst es im zweiten Teil von Goethes Faust so treffend? „Der Richter, der nicht strafen kann, gesellt sich endlich zum Verbrecher“. Dem ist nichts hinzuzufügen.

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Erschienen in der Berner-Zeitung vom 4. April 2009

Willkür als Maxime

Bloged in Rechtsstaat, Staat und Demokratie von Claudio Zanetti Dienstag März 31, 2009


Der Kampf gegen staatliche Willkür ist die Raison d’être eines Rechtsstaates. Im Fall der Immunität von Lucrezia Meier-Schatz, Jean-Paul Glasson und Toni Brunner hat die Ungleichbehandlung der eidgenössischen Räte System.

In Bern gibt es für alles eine Lobby, nur nicht für Rechtsgleichheit und Gerechtigkeit, wie sich in der zurückliegenden Frühlingssession einmal mehr zeigte. Die Räte waren aufgerufen, über die Aufhebung der Immunität von drei Ratsmitgliedern zu befinden: Nationalrätin Lucrezia Meier-Schatz (CVP), alt Nationalrat Jean-Paul Glasson (FDP) und Nationalrat Toni Brunner (SVP). In allen drei Fällen ging es um Ereignisse im Zusammenhang mit der Arbeit einer Subkommission der natio-nalrätlichen Geschäftsprüfungskommission. Diese hatte die Aufgabe, einem fragwürdigen Einsatz eines Drogenhändlers als V-Mann durch die Bundesanwaltschaft nachzugehen und die Umstände des Rücktritts des dafür verantwortlichen Bundesanwalts abzuklären.

Die drei Fälle wurden höchst ungleich behandelt. Nur für Meier-Schatz und Glasson, denen der Staatsanwalt Amtsgeheimnisverletzung, einen Nötigungsversuch sowie die Bildung einer rechtswidrigen Vereinigung zur Last legte, beantragte er die Aufhebung ihrer Immunität. Aufgehoben wurde sie allerdings nur für Toni Brunner, der gar nicht belangt werden sollte.

Die Aufgabe, die Aufhebung von Toni Brunners Immunität zu beantragen, übernahm pflichtbewusst die Rechtskommission des Nationalrats. Sie habe zu diesem Zweck eine Güterabwägung vorgenommen, lässt sie uns wissen: Auf der einen Seite sei es darum gegangen, «das (öffentliche) Interesse an der Ahndung allfälliger Straftaten» zu berücksichtigen. Auf der anderen Seite dürfe das (öffentliche) Interesse an einem «reibungslosen Ratsbetrieb, nicht durch missbräuchliche oder auf haltlosen Anschuldigungen beruhende Strafverfahren beeinträchtigt» werden.

In den Fällen «Meier-Schatz» und «Glasson» verzichtete die Kommission und danach das Plenum darauf, eine solche Güterabwägung vorzunehmen. Für sie öffnete man einen Notausstieg: Zwar sei der «Zusammenhang mit der amtlichen Stellung oder Tätigkeit» eindeutig gegeben, doch gebe es «keinen Grund zur Annahme, dass die beiden Ratsmitglieder an dieser Medienkonferenz vorsätzlich eine Straftat begangen haben». Dies selbst dann, «wenn die eine oder andere Aussage im Nachhinein als unvorsichtig oder ungenau» erscheine. Diese Milde in der Beurteilung wurde Toni Brunner nicht zuteil. Es wurde eindeutig mit verschiedenen Ellen gemessen. Im Communiqué der Rechtskommission findet sich nicht einmal ein Hinweis darauf, dass es Bürgerpflicht ist, die Regierung von einer Verschwörung in Kenntnis zu setzen.

«Stimmengewirr» gemäss Protokoll

Diese Ungleichbehandlung ist ausschliesslich politisch zu erklären. Und das Recht politisch anzuwenden, heisst, es willkürlich anzuwenden. Dabei würde alleine schon die Tragweite der Vorwürfe gegen Meier-Schatz und Glasson zu einer seriöseren Untersuchung und Beurteilung zwingen. Es geht nämlich nicht nur darum, was die beiden in jener berühmten Medienkonferenz der GPK an Verdächtigungen und Insinuierungen – wissentlich und willentlich – in die Welt setzten. Es geht um die Gesamtheit der Machenschaften, die zum Sturz von Bundesrat Christoph Blocher in die Wege geleitet worden waren. Doch das ist offensichtlich unerwünscht.

Besser lässt sich kaum darstellen, was staatliche Willkür ist, und in konsequenter Weiterentwicklung seiner eigenen Rechtsprechung müsste das Bundesgericht auch Akte der Bundesversammlung auf Willkür überprüfen. In der Vergangenheit machte es sich unser oberstes Gericht in dieser Beziehung allerdings sehr einfach: So weigerte es sich beispielsweise, auf eine Stimmrechtsbeschwerde einzutreten, in der die Amtsführung von Nationalratspräsident Yves Christen (FDP) gerügt wurde. In der Absicht, die SVP zu demütigen und ihr einen ihr zustehenden Sitz am Bundesgericht zu verwehren, führte er zwei Wahlgänge durch statt einen, wie es das Ratsreglement vorschreibt. Sein Kalkül ging auf. Gewählt wurden die Kandidaten von FDP und CVP. Der freiwillige Parteienproporz wurde missachtet, die Untervertretung der SVP sogar noch verstärkt. Kritik an diesem Vorgehen wies er mit den Worten zurück, es stehe dem Parlament frei, das eigene Reglement nach Belieben zu interpretieren. Daraufhin herrschte gemäss Protokoll «Stimmengewirr».

Das Bundesgericht wollte nichts davon wissen, diesen Fall auf Willkür zu überprüfen. Wie bereits «ein kurzer Blick ins Gesetz zweifelsfrei» ergebe, führte es aus, stehe gegen Entscheide der eidgenössischen Räte gar kein Rechtsmittel zur Verfügung. Stimmt. Doch ein kurzer Blick ins Gesetz ergibt ebenso zweifelsfrei, dass es auch kein Beschwerderecht bezüglich Einbürgerungsentscheide der Stimmbürger gibt. Und ein Blick in die bundesgerichtliche Rechtsprechung ergibt schliesslich zweifelsfrei, dass die hohen Richter zu Lausanne genau ein solches Recht konstruiert haben, indem sie den Schutz vor staatlicher Willkür zum absoluten Grundrecht erhoben – und sich selbst zu den Kontrolleuren der Demokratie.

Wenn es dem Bundesgericht wirklich ernst wäre damit, unseren Staat und seine Bürger vor willkürlicher Rechtsanwendung zu schützen, müsste es auch Klagen gegen Willkürakte der Bundesversammlung zulassen. Warum soll ein Parlament davor geschützt sein, wenn dies sogar bei Entscheiden des Stimmvolkes, das wir hierzulande noch immer als Souverän bezeichnen, möglich ist?

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Erschienen in der Weltwoche Ausgabe 13/09

Dressierte Demokratie oder ein Putsch auf Samtpfoten

Bloged in Rechtsstaat, Staat und Demokratie von Claudio Zanetti Mittwoch März 25, 2009



Mit einer parlamentarischen Initiative wird gegenwärtig versucht, das Initiativrecht massiv einzuschränken. Nur noch was die linke und politisch korrekte Parlamentsmehrheit für völkerrechtskonform hält, soll Volk und Ständen zur Abstimmung vorgelegt werden. Das ist nichts anderes als die Aushöhlung der Demokratie, ein leiser Putsch. Besonders bedenklich ist der Umstand, dass sich ein Grossteil der Freisinnigen ins Lager der Putschisten geschlagen hat.

Ein guter Demokrat zeichnet sich nicht dadurch aus, dass er an möglichst vielen Abstimmungen teilnimmt, sondern dadurch, dass er das Ergebnis einer Abstimmung akzeptiert. Dies insbesondere dann, wenn er der Minderheit angehört, also überstimmt wurde. Daraus ergibt sich, dass ein schlechter Demokrat jemand ist, der sich weigert, ein demokratisches und auf korrektem Wege zustande gekommenes Verdikt anzuerkennen. Ein Beispiel für einen schlechten Demokraten ist der Zürcher Nationalrat Daniel Vischer von den Grünen.

Vischers Obstruktionsversuche

Während Demokraten stolz darauf sind, in einem Land zu leben, in dem es möglich ist, dass zwei Hausfrauen eine Volksinitiative lancieren können und es fertig bringen, Volk und Stände von ihrem Anliegen zu überzeugen, unheilbare Sexualstraftäter lebenslang in Verwahrung zu behalten, stellen Ideologen wie Vischer gleich das ganze System in Frage, weil sie mit dem Entscheid in der Sache nicht einverstanden sind. In einem ersten Obstruktionsversuch strebte Vischer danach, den Erlass eines Gesetzes zur Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung zu verhindern. Als Bock, der zum Gärtner gemacht wurde, bzw. als Präsident der zuständigen Verfassungskommission überzeugte er eine Mehrheit davon, sich der Erfüllung ihres Auftrags zu verweigern. Grund: Der Beschluss des Souveräns verstosse gegen zwingendes Völkerrecht und lasse sich nicht völkerrechtskonform umsetzen. Vischer, der nicht einmal einer Regierungspartei angehört, stellte sich also über den Souverän.

Schwindende Kraft zur Verteidigung der Demokratie

Während die Bundesversammlung in der vergangenen Legislaturperiode diesen Putschversuch noch abblockte, und die Kommission zur gesetzlichen Umsetzung der Verwahrungsinitiative zwang, scheint ihr heute dafür die Kraft zu fehlen. Die Weimarer Republik wurde seinerzeit nicht weniger standhaft verteidigt als in unseren Tagen die Demokratie der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Federführend im laufenden Staatsstreich ist – wie könnte es anders sein? – Daniel Vischer von den Grünen. Von ihm stammt eine parlamentarische Initiative mit folgendem Wortlaut:

«Die Bundesverfassung sei dergestalt zu ändern, dass eine Volksinitiative dann ungültig ist, wenn sie materiell gegen den Grundrechtsschutz und gegen Verfahrensgarantien des Völkerrechtes verstösst.»

Es ist offensichtlich, dass Vischer seine Niederlagen in der Volksabstimmung und in der Bundesversammlung nicht überwunden hat. Ihm geht es nun darum, ähnliche Niederlagen in Zukunft zu verhindern. Er will darum ein Instrument schaffen, das ihm ermöglicht, gleich von Anfang an zu sabotieren, was ihm nicht in den Kram passt. Aus der Begründung seines Vorstosses geht hervor, dass Vischer darauf abzielt, der europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) den Status zwingenden Völkerrechts zukommen zu lassen, was bisher von Lehre und Rechtsprechung abgelehnt wurde. Es gehe darum, eine «Harmonisierung zwischen Gültigkeit und Umsetzungsfähigkeit» von Volksinitiativen zu erreichen. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang der Umstand, dass aus dem Initiativtext nicht einmal hervorgeht, wer die rechtliche Würdigung vornehmen soll. Wenigstens hat sich Vischer für diese Aufgabe nicht gleich selber vorgeschlagen.

FDP gegen Volksrechte

Am 11. März 2009 leistete der Nationalrat der parlamentarischen Initiative Vischer Folge. Die linken Antidemokraten verdanken diesen Zwischen-Sieg den zahlreichen Stimmen aus der FDP. Selbst Parteipräsident Fulvio Pelli und sein Vize Ruedi Noser stimmten zu, zusammen mit fast sämtlichen welschen Freisinnigen. Ein Trauerspiel für eine Partei, der der Aufbau unserer Demokratie und unseres Staates zu verdanken ist.

Im Zweifel für die Gültigkeit

Vor Inkrafttreten der neuen Bundesverfassung war klar, dass unser Land keine materiellen Schranken für Volksinitiativen kennt. Der Souverän vertraute darauf, dass extremistische und demokratiefeindliche Anliegen vor Volk und Ständen ohnehin keinen Bestand haben. Einzig die Grundsätze «Einheit der Form» und «Einheit der Materie» galt es zu beachten, wobei eine grosszügige Praxis herrschte. Davon konnten nicht zuletzt Leute wie Daniel Vischer und Andreas Gross profitieren. Sowohl die Waffenplatz-Initiative (Rothenthurm) wie auch die Flugwaffen-Initiative (FA-18) verstiessen nämlich gegen das Gebot der «Einheit der Materie». In beide Vorlagen wurden mannigfaltige Anliegen verpackt. Gleichwohl dachte die damals noch bürgerliche Parlamentsmehrheit keine Sekunde daran, die Volksbegehren für ungültig zu erklären. Man hatte noch Sinn für die Demokratie und glaubte an ihre Überlegenheit.

Vischers Freunde

Ganz auf die Demokratie verzichten möchte freilich auch Daniel Vischer von den Grünen nicht. Wenn es um seine Freunde von der Hamas geht, wird er nicht müde, zu betonen, dass diese demokratisch gewählt worden seien. Selbst der Umstand, dass das erklärte Ziel der Hamas, Israel zu vernichten, mit dem Völkerrecht nur schwerlich in Übereinklang zu bringen ist, stellt für ihn kein Problem dar. Man kann mit Fug und Recht sagen, dass Daniel Vischer von den Grünen ein ambivalentes Verhältnis zur Demokratie hat.

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Erschienen in der „Schweizerzeit“ vom 27. März 2009.

Mehr Kapitulation als Verteidigung

Bloged in Islamisierung, Rechtsstaat, Staat und Demokratie, Allgemein von Claudio Zanetti Mittwoch März 4, 2009


Seit Heinrich VIII. schmücken sich Englands Könige mit dem Titel «Defender of the Faith». Ein Blick ins Königreich zeigt allerdings, dass es mit der Verteidigung des Glaubens nicht mehr weit her ist.

In kaum einem anderen westlichen Land treibt der Defätismus gegenüber dem Islam groteskere Blüten. Vorläufiger Höhepunkt: Dem niederländischen Parlamentsabgeordneten Geert Wilders wurde die Einreise verweigert, weil dessen Kurzfilm «Fitna» einige Muslime hätte verärgern können. Bei einem Land, in dem Weihnachtslieder als «zu religiös» von einem Weihnachtslieder-Wettbewerb verbannt werden und die Inhaberin eines Coiffeurladens dafür bestraft wird, dass sie eine Muslima nicht einstellt, weil diese sich weigert, während der Arbeit ihr Kopftuch wegzulegen, verwundert einen kaum mehr etwas. Trotzdem, England: Das war einmal eine stolze Weltmacht, die selbst im entlegensten Winkel der Erde ihre Interessen durchzusetzen wusste. Mittlerweile hat das Königreich das Appeasement zur Staatsdoktrin erhoben.

«I Am The West»

Zwar sind noch vielerorts Soldaten im Zeichen des Union Jack im Einsatz, doch scheint die Regierung in London deren Kampfkraft nicht mehr so recht zu trauen. Für vierhunderttausend englische Pfund werden gegenwärtig im pakistanischen Fernsehen Spots geschaltet, in denen Terroristen darum gebeten werden, die britische Insel vor Anschlägen zu verschonen. Natürlich glauben nicht einmal Politiker und Staatsfunktionäre, dass sich Bin Ladens Jünger von ihren verbrecherischen Vorhaben abbringen lassen, bloss weil in einem Fernsehspot um Mitleid gefleht wird. Es geht auch um etwas anderes. Die Kampagne läuft unter dem Titel «I am the west», und es treten darin prominente britische Muslime auf. Damit gibt es keinen Zweifel an der Botschaft, die lautet:

«Hey Jungs! Ihr könnt aufhören zu schiessen und zu bomben. Wir haben das Gebiet bereits unter Kontrolle. Wenn Ihr nicht aufpasst, könntet Ihr sogar Muslime treffen.»

Dieses Selbstbewusstsein wird ganz offen zur Schau getragen. So wies ein Vertreter einer muslimischen Organisation kürzlich einen Fernsehmoderator zurecht, nachdem dieser ihn gefragt hatte, weshalb er nicht in einem Land lebe, in dem die Scharia gilt, die er offenbar dem englischen Recht vorziehe. Was ihm überhaupt einfalle. England gehöre nicht den Engländern. England gehöre Allah. Auch in der Schweiz macht der Vorzeigemuslim der linken Intelligentsia, Tariq Ramadan, keinen Hehl daraus, dass er diese Einschätzung teilt.

Gestörte Harmonie

Traditionellerweise wird dem Recht auf freie Meinungsäusserung in England grosse Bedeutung beigemessen. Leider scheint es auch damit vorbei zu sein. So haben kürzlich britische Parlamentarier ihren niederländischen Kollegen Geert Wilders eingeladen, um in Westminster gemeinsam seinen umstrittenen Islam-Kurzfilm «Fitna» anzuschauen und danach darüber zu diskutieren. Ein normaler Gedankenaustausch unter Parlamentariern, müsste man meinen. Jedenfalls etwas aus dem sich eine Regierung gefälligst herauszuhalten hat.

Die britische Innenministerin Jacqui Smith scheint allerdings weder Montesquieu noch Locke gelesen zu haben. Sie untersagte Wilders kurzerhand die Einreise. Die Begründung für diese krasse Massnahme macht klar, dass die britische Regierung hat Angst vor der muslimischen Minderheit. Sie lautet, der Film würde die gesellschaftliche «Harmonie stören und deshalb die innere Sicherheit des Vereinigten Königreichs gefährden». Geschützt wird also nicht, wer sich dem offenen Wettstreit der Meinungen und der Kritik stellt, sondern derjenige, der klar gemacht hat, dass er auch bereit ist, Unschuldige zu töten, um sich Respekt zu verschaffen, bzw. das, was er darunter versteht.

Volksverhetzung nach Ermessen der Politiker?

Wilders Film wurde einer geschlossenen Versammlung von rund vierzig Menschen dennoch gezeigt. Seither tobt auf der Insel die Diskussion über die Meinungsfreiheit, und es ist bemerkenswert, dass sich die Presse fast unisono gegen die Innenministerin stellt. Ihr Kollege vom Aussenministerium, David Miliband, nimmt sie hingegen in Schutz und rechtfertigt den Eingriff in die Meinungsäusserungsfreiheit damit, dass schliesslich auch niemand das Recht habe, in einem überfüllten Theater «Feuer» zu schreien. Wirklich? Nicht einmal, wenn es brennt?

Die Diskussion ist damit entfacht: Endet Meinungsfreiheit da, wo Volksverhetzung beginnt, wie gelegentlich behauptet wird? Und wenn dem so sein sollte, wäre es dann nicht Sache eines Gerichts, festzustellen, ob auch wirklich eine Volksverhetzung vorliegt? Politiker, erst recht solche, die mit Regierungsmacht ausgestattet sind, dürften nicht immer frei von subjektiven Einflüssen entscheiden.

Ein harmloses Filmchen

Das Einreiseverbot für Geert Wilders wird noch viel grotesker, wenn man sich den zur Debatte stehenden Film erst einmal ansieht, was die meisten Muslime, die sich nun beleidigt geben und mit Terror drohen, gewiss nicht getan haben. Der knapp siebzehn Minuten lange Film beginnt mit der bekannten dänischen Karikatur, die Mohammed mit einer Bombe als Turban zeigt. Dazu werden Koranverse zitiert. Hinzu kommen Bilder von islamistisch motivierten Gewalttaten (11. September, Madrider Zuganschläge und U-Bahn-Anschläge in London), des weiteren Aufnahmen von Hasspredigern, die zum heiligen Krieg gegen Ungläubige oder Christen und Juden aufrufen, und als Ziel eine Weltherrschaft des Islams verkünden, gezeigt. Der zweite Teil handelt von der «Islamisierung» Europas. Fälle von antidemokratischen Bestrebungen und Folgen wie z. B. die Behandlung von Frauen und homosexuellen Männern infolge von islamistischen Rechtsvorstellungen in Europa werden gezeigt. Zum Schluss erscheint die Aufforderung, die «islamische Ideologie» – nicht den Islam! – zu bekämpfen.

Der vielerorts vom Internet abrufbare Film enthält nichts, was dem informierten Zeitgenossen nicht schon längst bekannt ist. Er dürfte auch nicht viel dazu beitragen, um auf die Gefahren der schleichenden Islamisierung hinzuweisen. In dieser Hinsicht hat die britische Regierung wesentlich mehr geleistet.

 

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